Regulatorische Informationen

Aufsichtsbehörde der Lumen Capital (Schweiz) AG

Für unsere Tätigkeit als Vermögensverwalter gemäss dem Bundesgesetz über die Finanzinstitute besitzen wir die Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA:

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern

Tel.: +41 31 327 91 00
E-Mail: info@finma.ch
Web: www.finma.ch

Ferner wird die Lumen Capital (Schweiz) AG von der Aufsichtsorganisation FINcontrol Suisse AG, General-Guisan-Strasse 6, 6300 Zug, beaufsichtigt.

Ombudsstelle

Lumen Capital (Schweiz) AG ist der unabhängigen und vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannten Ombudsstelle Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS) angeschlossen. Bei allfälligen Streitigkeiten über Rechtsansprüche zwischen unseren Kundinnen/Kunden und der Lumen Capital (Schweiz) AG können sich unsere Kundinnen/Kunden jederzeit an diese Ombudsstelle wenden. Angaben über allfällige administrative Kosten im Zusammenhang mit Vermittlungsverfahren können der Webseite der Ombudsstelle entnommen werden.

Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS)
Talstrasse 20
8001 Zürich
Tel.: +41 44 552 08 00
E-Mail: info@finos.ch
www.finos.ch

FIDLEG Kundeninformation

Unser Kundeninformationsblatt zum Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen FIDLEG finden Sie hier:

Informationen über die Finanzdienstleistungen der Lumen Capital (Schweiz) AG

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit dieser Informationsbroschüre informieren wir Sie über die Lumen Capital (Schweiz) AG (nachfolgend «Lumen» genannt) und unsere Massnahmen zur Vermeidung von Kontaktabbruch beziehungsweise Nachrichtenlosigkeit, unsere angebotenen Finanzdienstleistungen und die damit verbundenen Risiken, den Umgang mit Interessenkonflikten sowie die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens vor der Ombudsstelle. Die Informationen in der vorliegenden Broschüre können sich von Zeit zu Zeit ändern. Die aktuelle Version dieser Broschüre können diese an unserer Geschäftsadresse physisch beziehen.  

Informationen über die allgemein mit den Finanzinstrumenten verbundenen Risiken entnehmen Sie bitte der Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung. Die Broschüre ist im Internet abrufbar unter www.swissbanking.org.

Für weitere Informationen und bei Fragen steht die Kundenberaterin oder der Kundenberater gerne zur Verfügung.

1. Informationen über Lumen

1.1 Name und Adresse

Name:
Lumen Capital (Schweiz) AG
Adresse:
Stockerstrasse 54
PLZ / Ort:
8008 / Zürich
Telefon:
+41 43 268 83 00
E-Mail:
contact@lumencapital.ch
Internetseite:
www.lumencapital.ch

HReg-Nr. : CHE-474.020.807

1.2 Tätigkeitsfeld

Lumen hat Sitz in Zürich und bietet die Finanzdienstleistung der Vermögensverwaltung an.

1.3 Aufsichtsstatus und zuständige Behörde sowie Aufsichtsorganisation

Lumen besitzt eine Bewilligung gemäss Artikel 17 Absatz 1 des Finanzinstitutsgesetzes, welche ihm die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, erteilt hat. Ferner wird Lumen von der Aufsichtsorganisation FINcontrol Suisse AG, General-Guisan-Strasse 6, 6300 Zug, beaufsichtigt.

1.4 Nachrichtenlose Vermögen

Es kommt vor, dass Kontakte zu Kunden abbrechen und die Vermögenswerte in der Folge nachrichtenlos werden. Solche Vermögenswerte können bei den Kunden und ihren Erben endgültig in Vergessenheit geraten. Zur Vermeidung von Kontaktabbruch beziehungsweise Nachrichtenlosigkeit wird Folgendes empfohlen:

  • Adress- und Namensänderungen: Bitte um umgehende Mitteilung bei Wohnsitz-, Anschrift- oder Namenswechsel.
  • Spezielle Weisungen: Bitte um Orientierung über längere Abwesenheiten und über eine allfällige Umleitung der Korrespondenz an eine Drittadresse oder eine Zurückhaltung der Korrespondenz sowie über die Erreichbarkeit in dringenden Fällen während dieser Zeit.  
  • Erteilung von Vollmachten: Es kann sich empfehlen, eine bevollmächtigte Person zu bezeichnen, an die der Vermögensverwalter im Falle eines Kontaktabbruchs herantreten kann.
  • Orientierung von Vertrauenspersonen und letztwillige Verfügung: Eine weitere Möglichkeit zur Vermeidung von Kontakt- und Nachrichtenlosigkeit besteht darin, dass eine Vertrauensperson über die Beziehung mit dem Vermögensverwalter orientiert wird. Allerdings darf der Vermögensverwalter einer solchen Vertrauensperson nur Auskunft erteilen, wenn sie hierzu schriftlich bevollmächtigt worden ist. Ferner können die betroffenen Vermögenswerte zum Beispiel in einer letztwilligen Verfügung erwähnt werden.

Lumen steht für Fragen gerne zur Verfügung. Weitere Informationen können auch der Broschüre «Nachrichtenlose Vermögen» der Schweizerischen Bankiervereinigung entnommen werden. Die Broschüre ist im Internet abrufbar unter www.swissbanking.org.  

2. Informationen über die von Lumen angebotene Vermögensverwaltung

2.1 Art, Wesensmerkmale und Funktionsweise der Finanzdienstleistung

Bei der Vermögensverwaltung verwaltet Lumen im Namen, auf Rechnung und Gefahr des Kunden Vermögen, welches der Kunde bei einer Depotbank hinterlegt hat. Lumen führt Transaktionen nach eigenem, freiem Ermessen mit oder ohne Rücksprache mit dem Kunden durch. Hierbei stellt Lumen sicher, dass die durch ihn ausgeführte Transaktion den finanziellen Verhältnissen und Anlagezielen des Kunden sowie der mit dem Kunden vereinbarten Anlagestrategie entsprechen und sorgt dafür, dass die Portfoliostrukturierung für den Kunden geeignet ist.

2.2 Rechte und Pflichten

Bei der Vermögensverwaltung hat der Kunde das Recht auf Verwaltung der Vermögenswerte in seinem Portfolio. Dabei wählt Lumen die in das Portfolio aufzunehmenden Anlagen im Rahmen des berücksichtigten Marktangebots mit Sorgfalt aus. Lumen gewährleistet eine angemessene Risikoverteilung, soweit es die Anlagestrategie erlaubt. Er überwacht das von ihm verwaltete Vermögen regelmässig und stellt sicher, dass die Anlagen mit der im Anlageprofil vereinbarten Anlagestrategie übereinstimmen und für den Kunden geeignet sind. Lumen informiert den Kunden regelmässig über die vereinbarte und erbrachte Vermögensverwaltung.

2.3 Risiken

Bei der Vermögensverwaltung entstehen grundsätzlich folgende Risiken, welche in der Risikosphäre des Kunden liegen und somit der Kunde trägt:

Es kommt vor, dass Kontakte zu Kunden abbrechen und die Vermögenswerte in der Folge nachrichtenlos werden. Solche Vermögenswerte können bei den Kunden und ihren Erben endgültig in Vergessenheit geraten. Zur Vermeidung von Kontaktabbruch beziehungsweise Nachrichtenlosigkeit wird Folgendes empfohlen:

  • Risiko der gewählten Anlagestrategie: Aus der vom Kunden gewählten und vereinbarten Anlagestrategie können sich unterschiedliche Risiken ergeben (vgl. nachfolgend). Der Kunde trägt diese Risiken vollumfänglich. Eine Darstellung der Risiken und eine entsprechende Risikoaufklärung erfolgen vor der Vereinbarung der Anlagestrategie.
  • Substanzerhaltungsrisiko bzw. das Risiko, dass die Finanzinstrumente im Portfolio an Wert verlieren: Dieses Risiko, welches je nach Finanzinstrument unterschiedlich sein kann, trägt der Kunde vollumfänglich. Für die Risiken der einzelnen Finanzinstrumente wird auf die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung verwiesen.
  • Informationsrisiko seitens Lumens bzw. das Risiko, dass Lumen über zu wenig Informationen verfügt, um einen fundierten Anlageentscheid treffen zu können: Bei der Vermögensverwaltung berücksichtigt Lumen die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele des Kunden (Eignungsprüfung). Sollte der Kunde Lumen unzureichende oder unzutreffende Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen und/oder Anlagezielen machen, besteht das Risiko, dass Lumen keine für den Kunden geeigneten Anlageentscheide treffen kann.
  • Risiko als qualifizierter Anleger bei kollektiven Kapitalanlagen: Kunden, welche Vermögensverwaltung im Rahmen eines auf Dauer angelegten Vermögensverwaltungsverhältnisses in Anspruch nehmen, gelten als qualifizierte Anleger im Sinne des Kollektivanlagengesetzes. Qualifizierte Anleger haben Zugang zu Formen von kollektiven Kapitalanlagen, welche ausschliesslich ihnen offenstehen. Dieser Status ermöglicht die Berücksichtigung einer breiteren Palette von Finanzinstrumenten in der Gestaltung des Portfolios. Kollektive Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger können von regulatorischen Anforderungen befreit sein. Solche Finanzinstrumente unterliegen somit nicht oder nur teilweise den schweizerischen Vorschriften. Daraus können Risiken insbesondere aufgrund der Liquidität, der Anlagestrategie oder der Transparenz entstehen. Detaillierte Informationen zum Risikoprofil einer bestimmten kollektiven Kapitalanlage können den konstituierenden Dokumenten des Finanzinstruments sowie gegebenenfalls dem Basisinformationsblatt und dem Prospekt entnommen werden.

Ferner entstehen bei der Vermögensverwaltung Risiken, welche in der Risikosphäre von Lumen liegen und für welche Lumen gegenüber dem Kunden haftet. Lumen hat geeignete Massnahmen getroffen, um diesen Risiken zu begegnen, insbesondere indem er bei der Bearbeitung von Kundenaufträgen den Grundsatz von Treu und Glauben und das Prinzip der Gleichbehandlung beachtet. Ferner stellt Lumen die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen sicher.

2.4 Berücksichtigtes Marktangebot

Das bei der Auswahl von Finanzinstrumenten berücksichtigte Marktangebot erfasst keine eigenen Finanzinstrumente. Im Rahmen der Vermögensverwaltung stehen dem Kunden folgende Finanzinstrumente zur Verfügung:

  • Aktien;
  • Forderungspapiere;
  • Anteile an kollektiven Kapitalanlagen;
  • Strukturierte Produkte;
  • Derivate; und
  • Weitere Finanzinstrumente, sofern sie von Lumen als geeignet für die Erreichung der Anlagestrategie beurteilt werden.

3. Umgang mit Interessenkonflikten

3.1 Im Allgemeinen

Interessenkonflikte können entstehen, wenn Lumen:

  • unter Verletzung von Treu und Glauben zulasten von Kunden für sich einen finanziellen Vorteil erzielen oder einen finanziellen Verlust vermeiden kann;
  • am Ergebnis einer für Kunden erbrachten Finanzdienstleistung ein Interesse hat, das demjenigen der Kunden widerspricht;
  • bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen einen finanziellen oder sonstigen Anreiz hat, die Interessen von bestimmten Kunden über die Interessen anderer Kunden zu stellen; oder
  • unter Verletzung von Treu und Glauben von einem Dritten in Bezug auf eine für den Kunden erbrachte Finanzdienstleistung einen Anreiz in Form von finanziellen oder nicht-finanziellen Vorteilen oder Dienstleistungen entgegennimmt.

Sie entstehen insbesondere durch das Zusammentreffen von:

  • mehreren Kundenaufträgen;
  • Kundenaufträgen mit eigenen Geschäften oder sonstigen eigenen Interessen von Lumen bzw. mit Lumen verbundenen Unternehmen; oder
  • bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen einen finanziellen oder sonstigen Anreiz hat, die Interessen von bestimmten Kunden über die Interessen anderer Kunden zu stellen; oder
  • Kundenaufträgen mit Geschäften der Mitarbeiter von Lumen.

Um Interessenkonflikte zu erkennen und zu vermeiden, dass sich diese zum Nachteil des Kunden auswirken, hat Lumen interne Weisungen erlassen und namentlich folgende organisatorische Vorkehrungen getroffen:

  • Lumen hat eine unabhängige Kontrollfunktion eingerichtet, welche laufend die Anlage- und Mitarbeitergeschäfte sowie die Einhaltung der Marktverhaltensregeln kontrolliert. Durch effektive Kontroll- und Sanktionsmassnahmen kann Lumen so Interessenkonflikte vermeiden.
  • Lumen verpflichtet seine Mitarbeitenden, Mandate, die zu einem Interessenkonflikt führen können, offenzulegen.
  • Lumen bildet seine Mitarbeitenden regelmässige weiter und sorgt für die erforderlichen Fachkenntnisse.
  • Lumen zieht die Kontrollfunktion bei möglicherweise interessenkonfliktbehafteten Sachverhalten bei und lässt diese durch sie genehmigen.

3.2 Entschädigungen durch Dritte

Im Rahmen der Erbringung von Finanzdienstleistungen kann Lumen Entschädigungen von Dritten entgegennehmen. Ob Lumen Entschädigungen von Dritten entgegennimmt, die Art, der Umfang, die Berechnungsparameter und die Bandbreiten sind im Vertrag mit dem Kunden festgelegt.

3.3 Weitere Informationen

Weitere Informationen zu möglichen Interessenkonflikten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, welche Lumen erbringt, und die zum Schutz des Kunden ergriffenen Vorkehrungen stellt Ihnen gerne Lumen auf Wunsch zur Verfügung.

4. Rechtliche Hinweise

Diese Informationsbroschüre wurde ausschliesslich für Kunden von Lumen erstellt. Trotz sorgfältiger Prüfung übernimmt Lumen keine Haftung für die Angemessenheit, Genauigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Inhalte dieser Informationsbroschüre, vor allem weil sich nach ihrer Veröffentlichung einige Details geändert haben könnten. Es gelten stets die vertraglichen Bedingungen zwischen dem Kunden und Lumen.